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Ist ihr Hund schon angemeldet?

Veröffentlicht am: 26.04.2024

Nach der Hundesteuersatzung der Gemeinde Schwalmtal sind Halterinnen und Halter eines Hundes verpflichtet, ihre Fellnasen innerhalb von zwei Wochen nach Aufnahme in den Haushalt steuerrechtlich anzumelden.
Sollten Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Schwalmtal einen Hund beziehungsweise mehrere Hunde halten, die noch nicht zur Hundesteuer angemeldet sind, dann sind diese verpflichtet, die Anmeldung unverzüglich nachzuholen.
 
Die Gemeinde kann jederzeit den Bestand an Hunden im Gemeindegebiet durch Begehungen und Befragungen zählen.
Bei nicht ordnungsgemäßer Anmeldung der Hunde kann ein Bußgeldverfahren eingeleitet werden. Für alle verspäteten Anmeldungen, die noch bis zum 31. Mai 2024 bei uns eingehen, wird von der Einleitung eines Bußgeldverfahrens abgesehen.
 
Eine Anmeldung kann direkt auf der Homepage der Gemeinde Schwalmtal (www.schwalmtal.de) unter https://www.schwalmtal.de/hundesteuer vorgenommen werden. Alternativ ist eine Anmeldung auch vor Ort im Rathaus beim Bürgerservice möglich.
 
Bei Fragen gibt das Steueramt der Gemeinde Schwalmtal unter 02163/ 946-114 gerne Auskunft.